Forschungsethik und wissenschaftliche Integrität

SCIENTIA UNIVERSALIS verpflichtet sich, die Integrität, Transparenz, Unabhängigkeit und Qualität des redaktionellen Verfahrens zu gewährleisten. Alle Personen, die an der Einreichung, Begutachtung, Auswahl, Vorbereitung oder Veröffentlichung eines Manuskripts beteiligt sind, müssen die nachstehenden ethischen Grundsätze einhalten.

1. Originalität und Vermeidung von Mehrfachveröffentlichungen

Jedes eingereichte Manuskript muss einen originären Beitrag darstellen, darf nicht bereits veröffentlicht worden sein und darf nicht gleichzeitig einer anderen Zeitschrift angeboten werden. Übernahmen, Zitate, Daten und Ideen Dritter sind eindeutig zu kennzeichnen und korrekt zu belegen. Plagiate, täuschende Selbstplagiate sowie die Fälschung, Erfindung oder Manipulation von Daten sind untersagt.

2. Autorschaft und Beiträge

Als Autorinnen und Autoren dürfen nur Personen genannt werden, die einen wesentlichen intellektuellen Beitrag zur Konzeption, Durchführung, Analyse oder Abfassung der Arbeit geleistet, die Endfassung genehmigt und der Übernahme von Verantwortung zugestimmt haben. Andere Beiträge sind in der Danksagung zu würdigen. Jede Änderung der Autorenliste oder ihrer Reihenfolge muss begründet und von allen Betroffenen genehmigt werden.

3. Forschungsethik

Forschung, die Menschen, personenbezogene Daten, Gemeinschaften, Tiere oder biologische Ressourcen einbezieht, muss die geltenden ethischen, rechtlichen und beruflichen Standards beachten. Wenn die Art der Forschung dies erfordert, müssen die Autorinnen und Autoren die Genehmigung einer Ethikkommission, die Verfahren zur informierten Einwilligung und die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Würde und Sicherheit der betroffenen Personen angeben.

4. Interessenkonflikte und Finanzierung

Autorinnen und Autoren, Gutachtende und redaktionell Verantwortliche müssen alle persönlichen, beruflichen, institutionellen oder finanziellen Beziehungen offenlegen, die ihr Urteil beeinflussen könnten oder diesen Anschein erwecken. Finanzierungsquellen und die etwaige Rolle der finanzierenden Einrichtungen sind transparent darzustellen.

5. Daten, Quellen und Reproduzierbarkeit

Autorinnen und Autoren müssen die ihren Ergebnissen zugrunde liegenden Daten und Unterlagen aufbewahren, korrekt darstellen und, soweit rechtliche, ethische und vertragliche Verpflichtungen dies erlauben, die Bedingungen für den Zugang angeben. Zugangsbeschränkungen sind verständlich zu erläutern.

6. Einsatz künstlicher Intelligenz

Werkzeuge der künstlichen Intelligenz können nicht als Autoren anerkannt werden. Jeder wesentliche Einsatz solcher Werkzeuge bei Forschung, Analyse, Übersetzung, Texterstellung oder Erstellung visueller Inhalte ist genau offenzulegen. Die Autorinnen und Autoren bleiben für die Richtigkeit, Originalität, Vertraulichkeit und Integrität sämtlicher eingereichter Inhalte uneingeschränkt verantwortlich.

7. Wissenschaftliche Begutachtung und Vertraulichkeit

Manuskripte werden in einem doppelt anonymisierten Verfahren begutachtet. Gutachtende müssen die Arbeiten fachkundig, unabhängig, unparteiisch und sorgfältig beurteilen, ihre Vertraulichkeit wahren und dürfen unveröffentlichte Informationen nicht zum eigenen Vorteil nutzen. Sie müssen eine Begutachtung ablehnen, wenn ein Interessenkonflikt oder unzureichende Fachkenntnisse die Qualität ihrer Beurteilung beeinträchtigen würden.

8. Redaktionelle Unabhängigkeit und Verantwortung

Publikationsentscheidungen beruhen ausschließlich auf wissenschaftlicher Qualität, Originalität, Relevanz, ethischer Konformität und der Übereinstimmung des Manuskripts mit dem redaktionellen Profil der Zeitschrift. Bei der Bearbeitung einer Einreichung ist jede Diskriminierung, insbesondere aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Überzeugungen, institutioneller Zugehörigkeit oder sozialem Status, ausgeschlossen.

9. Fehlverhalten, Berichtigungen und Zurückziehungen

Jeder Hinweis auf einen Verstoß gegen die wissenschaftliche Integrität wird ernsthaft, vertraulich und unparteiisch geprüft; die betroffenen Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Je nach Art und Schwere der festgestellten Tatsachen kann die Zeitschrift Erklärungen oder Korrekturen verlangen, die Bearbeitung eines Manuskripts aussetzen oder es ablehnen, eine Berichtigung veröffentlichen, einen Artikel zurückziehen oder widerrufen und erforderlichenfalls die zuständigen Einrichtungen oder Behörden informieren.

SCIENTIA UNIVERSALIS behält sich vor, diese Richtlinie an die Weiterentwicklung internationaler Standards für wissenschaftliches Publizieren und wissenschaftliche Integrität anzupassen.